Weisung und Interventionsberatung im justiziellen Kontext

Informationen für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Jugendhilfe im Strafverfahren und weitere an Strafverfahren Beteiligte

Menschenfeindlichkeit entschlossen zu entgegnen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Als Dachverband für zivilgesellschaftliche Ausstiegs- und Distanzierungsberatungen möchten wir gemeinsam mit Ihnen alle Möglichkeiten nutzen, um eine demokratische, pluralistische Einstellung zu fördern. Auflagen und Weisungen sind Mittel im Strafverfahren, die nach politisch motivierten Straftaten eine konsequente Auseinandersetzung mit den Tatmotiven ermöglichen.

Mit Ihrer Hilfe können wir durch die Beratungsangebote Menschen erreichen, die noch nicht stark in rechten Denkmustern und organisierten Strukturen verankert, aber mit (extrem) rechten Verhaltensweisen (Straftaten) oder Einstellungen aufgefallen sind. Das bedeutet, dass eine Weisung zu Gesprächen mit Ausstiegsberater* innen auch zustande kommen kann, wenn keine einschlägige Straftat verhandelt wird, (extrem) rechte Einstellungen jedoch im Laufe des Verfahrens bei der straffälligen Person wahrgenommen werden.

Weitere Information finden sie in unserem Flyer.

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